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AGB der Elbracht Montage GmbH (Stand 09/2019)

Otto-Hahn-Str. 40 -42, 33442 Herzebrock-Clarholz
Geschäftsführer: Michael Corbin; Tel. 05245 / 88 33 00

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die von uns angebotenen Lieferungen und Dienstleistungen schließen.

(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Lieferfrist

Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

(2) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) ausschließlich im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 6 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 7 Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist bei Installationsarbeiten der Montageort, im Übrigen unser Unternehmenssitz.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Ihre Vertragserklärung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Vertragserklärung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Vertragserklärung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Unternehmenssitz, Herzebrock-Clarholz. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

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